Bankeinzug bei Vermieterwechsel ändern - Kündigung droht

Berlin (dpa/tmn) - Wechselt der Vermieter einer Wohnung, ändern sich auch die Kontodaten für die Miete. Diese Information sollten Mieter nicht ignorieren: Wer kein Geld an die neue Nummer überweist, riskiert die Kündigung.

Eine Einzugsermächtigung für die Miete geht nicht automatisch auf einen neuen Vermieter über. Das heißt: Mieter müssen sich bei einem Vermieterwechsel darum kümmern, ihre Zahlungsaufträge anzupassen. Tun sie das nicht und geraten in Zahlungsrückstand, ist eine Kündigung gerechtfertigt. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (Az.: 104 C 109/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 18/2012) berichtet.

In dem verhandelten Fall war ein vermietetes Grundstück verkauft worden. Der Mieter hatte dem alten Besitzer eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt, diese allerdings nicht auf den neuen Vermieter übertragen. Nachdem der Mieter daraufhin in Zahlungsrückstand geraten war, kündigte der neue Besitzer. Der Mieter berief sich auf einen Irrtum und zahlte innerhalb einer Schonfrist.

Die Kündigung war allerdings rechtens, entschieden die Richter. Denn der Mieter müsse sich in diesem Fall Fahrlässigkeit zurechnen lassen. Mit einem Blick in seine Kontoauszüge hätte er leicht feststellen können, dass die Miete nicht mehr abgebucht worden sei. Das habe er aber nicht getan.

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