Ratgeber Größere Chancen auf einen Kredit durch zweiten Kreditnehmer

Kein geregeltes oder ein niedriges Einkommen sind denkbar schlechte Voraussetzungen, um bei einer Bank einen Kredit zu bekommen. Was jedoch wenige wissen: Man kann einen zweiten Kreditnehmer in den Vertrag aufnehmen lassen.

Damit sinkt das Risiko für die Bank — und für den Verbraucher steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er den Kredit erhält.

Wer kein hohes Einkommen aufweisen kann oder große Einkommensschwankungen — wie zum Beispiel manche Freiberufler — verzeichnet, der tut sich mitunter schwer, einen Kredit bei der Bank zu bekommen. Die Banken fürchten das Risiko, dass der Kredit nicht bedient werden kann. Es gibt jedoch einen Weg, wie Verbraucher ihre Kreditwürdigkeit verbessern: Sie nehmen einen zweiten Mitschuldner in den Kreditvertrag mit auf. Für Banken bedeutet dies ein geringeres Kreditausfallrisiko — und damit erhöht sich ihre Bereitschaft einen Kredit zu gewähren signifikant.

Wer auf der Suche nach einem Kredit mit guten Konditionen ist, sollte zuerst einen Vergleich von Krediten durchführen um günstige Angebote einzuholen. Wenn es an die Verhandlungen mit einer Online- oder einer Filialbank geht, kann die Einbindung eines zweiten Kreditnehmers sehr sinnvoll sein, um noch bessere Bedingungen herauszuholen. Denn: Sinkt dank des zweiten Kreditnehmers das Kreditausfallrisiko und verbessert sich die Bonität, kann dies zu niedrigeren Zinsen führen. So fallen natürlich deutlich weniger Kosten für den Verbraucher an. Ein weiterer Vorteil kann sein, dass die Bank einen insgesamt höheren Kredit akzeptiert. Doch ein zweiter Kreditnehmer sollte einige Voraussetzungen mitbringen: Nur ein regelmäßiges Einkommen und eine einwandfreie Bonität sorgen für das nötige Vertrauen, damit die Bank gute Kreditverträge anbietet.

Ein Bürge haftet mit seinem Vermögen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu bezahlen. Gibt es keinen Engpass, ist der Bürge auch nicht in der Pflicht. Klassisches Beispiel sind Studenten, die bei der Anmietung einer Wohnung ihre Eltern als Bürgen angeben, damit der Vermieter gegen Mietausfall abgesichert ist. Gibt es aber einen Kreditvertrag mit zwei Kreditnehmern, dann zahlen beide über die gesamte Laufzeit die Raten gemeinsam zurück. Wird einer der beiden Kreditnehmer zahlungsunfähig, muss der andere die Tilgung alleine mit seinen Mitteln bestreiten. Dies ist also eine Variante des Kreditvertrags, mit der auch Verbraucher mit geringem Einkommen (z.B. Rentner oder geringfügig Beschäftigte) die Chance erhalten, bei der Bank einen günstigen Kredit aufzunehmen.

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