Wenn der Arzt falsch behandelt

Bei einem Kunstfehler sollte der Patient sich einen Rechtsbeistand suchen. Für kleinere Beschwerden gibt es unterschiedliche Beratungsstellen.

Düsseldorf. Wer dieser Tage die Nummer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wählt, hört nur eine Ansage vom Band. Auf der Website wird darauf hingewiesen, dass die UPD derzeit neu organisiert wird, und daher im Moment keine Beratung möglich ist. Aus diesem Grund sind auch alle regionalen Beratungsstellen geschlossen — zumindest vorübergehend.

Für Patienten, die zum Beispiel wegen eines Behandlungsfehlers oder eines Streits mit ihrer Krankenkasse Rat suchen, müssen derzeit auf andere Beratungsstellen zurückgreifen — bis Mitte dieses Monats ein neuer Träger beauftragt wird und das ehemalige Modellprojekt zur Regel wird (siehe Kasten).

Welche Möglichkeiten haben Patienten derzeit stattdessen? „Sie können sich zum Beispiel an die Bürgerhotline des Bundesgesundheitsministeriums wenden“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sei ein Ansprechpartner. In der Regel kostenpflichtig ist eine Beratung in einer der regionalen Verbraucherzentralen. Außerdem können sich Patienten mit Beschwerden an ihre Krankenkasse oder die zuständige Ärztekammer wenden. „Die mag qualitativ gut sein, erfüllt allerdings nicht unseren Anspruch an Unabhängigkeit“, schränkt Etgeton ein.

Eine weitere Adresse ist der sogenannte Patientenfürsprecher, den viele Krankenhäuser etabliert haben. Ob dieser für Abhilfe sorgen könne, hänge vom Gegenstand der Beschwerde ab. „Bei vielen kleineren Beschwerden können sie sicher helfen“, sagt Etgeton. Bei einem Behandlungsfehler sei aber eine Rechtsberatung erforderlich, die ein solcher Fürsprecher nicht leisten könne. Er sollte aber trotzdem über Vorfälle in seinem Krankenhaus informiert werden. Gibt es eine solche Stelle nicht, empfiehlt der Experte, sich an die Verwaltungsspitze der Klinik zu wenden. In solchen Fällen sei es aber auch Aufgabe der Krankenkasse, ihre Versicherten zu unterstützen.

Da ein Arzt-Patient-Verhältnis auf beiderseitigem Vertrauen beruht, kann eine übereilte Beschwerde dieses leicht unwiederbringlich zerstören. „Zu allererst sollte man bei Problemen im Behandlungsablauf versuchen, das Thema mit dem behandelnden Arzt selbst zu klären“, rät daher Günther Jonitz, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Nützt das nicht, empfehle sich ein Arztwechsel. Das sei „oft die beste Möglichkeit, sowohl eine medizinische Klärung des bisherigen Verlaufes als auch die weitere Behandlung zu gewährleisten“. Erst wenn das nicht weiterhilft, sei die Ärztekammer die richtige Adresse. „Die Ärztekammern prüfen, ob sich der Arzt seinen Pflichten gemäß verhalten hat“, so der Experte.

Dies betreffe „die Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst“. Dazu würden meist Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einbezogen.

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