Urteil: Werbung mit „Vitalstoffen“ verboten

Hamm (dpa) - Es sei das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt, so warb eine Firma für ein Produkt. Bis jetzt. Denn die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm entschieden, dass das irreführend und somit zu unterlassen sei.

Für Nahrungsergänzungsmittel dürfen Firmen nicht mit dem Begriff „Vitalstoffe“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag (10. Juni) veröffentlichten Beschluss entschieden. In dem Streitfall hatte eine Firma aus Essen für „Original Spiruletten mit Gerstengras“ damit geworben, dass das Produkt über 7000 Vitalstoffe enthalte und so das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt sei. Das sei irreführend und zu unterlassen, befanden die Richter in Hamm und bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Az.: 4 U 149/12).

Die Richter bemängelten, der Begriff „Vitalstoffe“ sei zum Verbraucherschutz zu unspezifisch und aus wissenschaftlicher Sicht ungeeignet. Laut EU-Verordnung fasse der Begriff zu viele verschiedene Substanzen und unterschiedliche Wirkungen zusammen. Spiruletten sind Nahrungsergänzungsmittel, die aus Mikroalgen hergestellt werden.

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