Patienten haben Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen

Hamburg (dpa/tmn) - Ob Röntgenbilder oder Blutwerte: Patienten haben ein Recht darauf, ihre Krankenakte einsehen zu können. Die Originaldokumente müssen Ärzte aber nicht aushändigen. Die Kosten für die Kopien tragen die Patienten.

Patienten können jederzeit Einsicht in die Krankenunterlagen verlangen. Der Arzt muss allerdings nicht die Originalunterlagen aushändigen, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Patienten haben lediglich Anspruch auf Kopien oder elektronische Abschriften. Kosten für die Kopien müssen Patienten in der Regel selbst übernehmen.

Auch Röntgenbilder gehören zu den Krankenunterlagen, die Patienten grundsätzlich einsehen dürfen. Sie sind aber Eigentum des Arztes, der sie angefertigt hat. Er muss die Bilder daher nicht im Original aushändigen. Auf Wunsch muss er Patienten allerdings ein Duplikat anfertigen und zuschicken. Die Kosten hierfür müssen meist ebenfalls die Patienten tragen.

Verweigert ein Arzt die Einsicht in die Krankenunterlagen, können Verbraucher ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen setzen. Falls er nicht reagiert, ist Patienten eine Klage auf Einsichtnahme möglich. Verweigern kann der Behandler die Einsicht, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem Recht auf Einsicht entgegenstehen.

Service:

Die Broschüre „Krankenunterlagen: Ihr Recht auf Einsicht und Kopien“ kann für 1,80 Euro zuzüglich 2,00 Euro Porto unter der Telefonnummer 040-24832-104 bei der Verbraucherzentrale Hamburg bestellt werden. Online steht eine PDF-Verion als kostenpflichtiger Download bereit.

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