Packungsbeilagen von Medikamenten gibt es auch im Internet

Berlin (dpa/tmn) - Arznei aus dem Ausland liegt in der Regel ein Beipackzettel auf Deutsch bei, wenn sie hierzulande in einer Apotheke verkauft werden. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin.

Wer den Beipackzettel verlegt hat, kann sich diesen unter www.patienteninfo-service.de heraussuchen.

Auf der Webseite sind die Gebrauchsinformationen zu fast allen in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln verfügbar: zum online Lesen oder Ausdrucken, auch in Formaten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Pharmazeuten Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben dürfen. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und ihre Kunden bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das deutsche Apothekenrecht (Az. BVerwG 3 C 30.13).

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