Nach Erstattung rezeptfreier Arzneien fragen

Berlin (dpa/tmn) - Manche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten mittlerweile auch rezeptfreie Arzneimittel. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin hin.

Für eine Kostenerstattung brauchen gesetzlich Versicherte in der Regel von ihrem Arzt ein Privat- oder Grünes Rezept für das Medikament sowie die Quittung aus der Apotheke, erläutert der Deutsche Apothekerverband (DAV). Beides legen sie im Original ihrer Kasse vor. Allerdings sollten sie sich vorher erkundigen, ob die Kasse die Kosten übernimmt und wie die Erstattung genau abläuft.

Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärt. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. So bekommen Versicherte zum Beispiel für bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel nach wie vor kein Geld zurück.

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