Massage auf Rezept nur bei körperlicher Einschränkung

Magdeburg (dpa/tmn) - Massagen tun gut. Aber wer sie nur wegen des Wohlfühlfaktors bekommen möchte, muss selbst zahlen. Auf Rezept gibt es sie nur, wenn der Arzt eine körperliche Beeinträchtigung feststellt.

Und auch dann sind Massagen nicht völlig kostenlos.

Ein Ziehen im Rücken oder eine Verspannung in der Schulter reichen nicht: Massagen auf Rezept vom Arzt gibt es nur, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt. Das könne der Fall sein, wenn sich der Bereich um Schultern und Nacken nicht richtig bewegen lässt oder dabei schmerzt, erläutert Sandra Hein von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Magdeburg. Auch Kopfschmerzen als Folge von Verspannungen können ein Symptom sein. „Massagen als Wellnessprogramme, die der Seele gut tun, muss man selbst bezahlen“, sagt Hein.

Der Arzt müsse sich bei der Verschreibung an strenge Kriterien halten, die im Heilmittelkatalog festgehalten sind. Hält er die muskulären Probleme des Patienten für ausreichend, gebe es sechs Massagen auf Rezept - aber nicht kostenlos. Der Patient zahle zehn Prozent der Massagekosten sowie zehn Euro pro Rezept zu, erläutert Patientenberaterin Hein. Die Höhe der Zuzahlung könne von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren

Grundsätzlich rät die Expertin, dem Mediziner frühzeitig Verspannungen und Schmerzen mitzuteilen. „Der Arzt kann dann einen Rat geben, etwa eine Rückenschulung empfehlen.“ Werden die Schmerzen schlimmer und chronisch, könne der Arzt das leichter in der Krankenakte nachvollziehen und eine geeignete Therapie wie eine Massage oder Krankengymnastik verschreiben.

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