Manche Kassen zahlen auch Kinderlosen Haushaltshilfe

Dortmund (dpa/tmn) - Bei Krankenkassen gibt es deutliche Unterschiede bei den Freiwilligen Leistungen. Während die eine Schwerkranken eine Haushaltshilfe zahlt, lehnt die andere ab. Vor einem Kassenwechsel lohnt es sich, solche Fragen zu klären.

Freiwillige Leistungen von Krankenkassen können sich gehörig unterscheiden. Daher ist es durchaus möglich, dass eine Kasse einem Schwerkranken eine vom Arzt als notwendig erachtete Haushaltshilfe zahlt, während eine andere Kasse dies verweigert. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Dortmund hin und rät, beim Kassenwechsel auf solche Details in der Satzung zu achten.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme von Haushaltshilfen durch Krankenkassen sehr eingeschränkt: Voraussetzung ist laut UPD, dass mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und niemand sonst es versorgen kann - Ausnahmen gibt es für Familien mit behinderten und hilfebedürftigen Kindern. Auch die Pflegeversicherung zahlt erst, wenn für mindestens sechs Monate eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht.

Allerdings haben manche Kassen in ihren Satzungen die Altersgrenze für die Kinder im Haushalt auf 14 Jahre erhöht oder zahlen bei schwerer Krankheit eine Hilfe, selbst wenn keine Kinder im Haushalt leben. Dafür verlangen sie, dass der Arzt die Schwere der Krankheit und die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Den Antrag auf Hilfe reichen Versicherte am besten schriftlich ein, rät die UPD.

Service:

Fragen zu Leistungen von Krankenkassen und darüber hinaus beantwortet die UPD in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung und ein aus dem Festnetz kostenfreies Beratungstelefon: Deutsch 0800/011 77 22 (Montag bis Freitag 10.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag bis 20.00 Uhr), Türkisch 0800/011 77 23 und Russisch 0800/011 77 24 (jeweils Montag und Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr, 15.00 bis 17.00 Uhr).

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