Kein Schmerzensgeld vom TÜV wegen Brust-Implantaten

Zweibrücken (dpa) - In Frankreich muss der TÜV wegen mangelhafter Brustimplantate Schadenersatz an 1600 Frauen zahlen. Nicht so in Deutschland: Hier wies das Oberlandesgericht Zweibrücken eine Schmerzensgeldklage ab.

Kein Schmerzensgeld vom TÜV wegen Brust-Implantaten
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Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate kein Schmerzensgeld an eine Frau aus der Vorderpfalz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem am Donnerstag (30. Januar) verkündeten Urteil entschieden. Es bestätigte das Urteil der ersten Instanz und wies die Berufung der Klägerin ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde jedoch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugelassen.

Der Klägerin waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen.

Die Frau warf der Prüforganisation vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100 000 Euro, später 40 000 Euro. Mit ihrem Anliegen war sie in erster Instanz vor dem Landgericht Frankenthal gescheitert.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah keine Beweise dafür, dass der TÜV Rheinland seine Prüfpflichten verletzt habe. Die Prüforganisation habe lediglich das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überprüfen müssen, jedoch nicht die Beschaffenheit und Qualität der hergestellten Produkte. Der TÜV habe also auch nicht kontrollieren müssen, ob PIP das für Brustimplantate zugelassene Silikon benutzte. Für diese Prüfung seien allein die französischen staatlichen Behörden zuständig gewesen.

Das Führen des CE-Prüfzeichens bedeute noch nicht einmal, dass der Hersteller selbst für Mängel seines Produkts in Garantiehaftung genommen werden könne, hieß es. Daher gelte dies erst recht nicht für einen Dritten wie den TÜV Rheinland, der am Produktionsprozess überhaupt nicht beteiligt gewesen sei. Ein irgendwie geartetes Verschulden des TÜV sei jedenfalls nicht zu erkennen.

Der TÜV Rheinland begrüßte das Urteil. Das Gericht habe bestätigt, dass der TÜV seine Aufgaben verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen habe, sagte die Prozessbevollmächtigte Ina Brock. Die betrügerischen Handlungen von PIP seien für die Prüforganisation nicht erkennbar gewesen und hätten mit den Mitteln des TÜV auch nicht aufgedeckt werden können. Das habe die Entscheidung des OLG eindeutig bestätigt.

Die Rechtsanwälte der Klägerin bezeichneten es als Erfolg, dass das Gericht die Bedeutung der Sache erkannt und die Revision vor dem BGH zugelassen habe. Man werde definitiv Revision einlegen, sagte Rechtsanwalt Christoph Manthei. Es sei durchaus denkbar, dass der Fall letztendlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der Skandal flog 2011 auf. Der Gründer von PIP war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass er auch den TÜV bewusst täuschte. Auch andere Gerichte haben so entschieden. Erst vor kurzem hatte allerdings ein französisches Laiengericht den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen an mehr als 1600 Patientinnen und an Händler verurteilt. Der Fall wird in nächster Instanz erneut verhandelt.

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