Halbes Jahr nach Fukushima: Lebensmittel sicher?

Berlin (dpa/tmn) - Die Atomkatastrophe von Fukushima liegt ein halbes Jahr zurück. Der Küstenbereich im Nordosten Japans ist noch radioaktiv verseucht. Verstrahlte Lebensmittel müssen die Deutschen aber nicht fürchten.

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

Kann es sein, dass der verkaufte Fisch bei uns verseucht ist?

Unwahrscheinlich. Bisher seien keine belasteten Fisch-Erzeugnisse durch die Lebensmittelüberwachung an den deutschen Grenzen entdeckt worden, erklärte das Verbraucherministerium in Berlin auf Anfrage. „Im übrigen kommen nur 0,1 Prozent unserer Import-Nahrungsmittel aus Japan“, sagte eine Sprecherin. Auch für Sushi wird dem Fisch-Informationszentrum (FIZ) in Hamburg zufolge in der Regel kein Fisch aus Japan verwendet.

Von Fisch oder Meeresfrüchten aus den großen pazifischen Fanggebieten gehe keine Gefahr aus, erklärt das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in Braunschweig auf seiner Webseite. Es beruft sich auf japanische Messdaten, die seit dem Juni im Nordpazifik erhoben wurden. Die Fischerei im unmittelbaren Meeresgebiet um Fukushima sei von den Behörden untersagt worden.

Kann ich Shiitake-Pilze essen?

Ja. „Es kommen keine Pilze aus Japan nach Deutschland“, sagt Franz Schmaus vom Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) in Bonn. „In Japan können Pilze viel teurer verkauft werden als bei uns.“ Ein Export nach Deutschland mache für japanische Firmen überhaupt keinen Sinn. Shiitake-Pilze stammen fast ausschließlich aus deutschen Anbaukulturen.

Können überhaupt verstrahlte Lebensmittel zu uns kommen?

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich als Konsequenz aus der Fukushima-Katastrophe auf international einheitliche, strenge Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt, erläutert das Verbraucherministerium. Alle Lieferungen aus Japan würden an den eingerichteten Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürften nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt.

Sämtliche Lieferungen aus Japan müssen laut Ministerium mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Auch „bis auf weiteres“ dürften Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden - und nur, wenn die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort