Gericht untersagt den Begriff „Biomineralwasser“

Nürnberg (dpa) - Die Bezeichnung „Biomineralwasser“ führt den Verbraucher nach Auffassung der Justiz in die Irre. Ein Unternehmen aus Neumarkt in der Oberpfalz darf den Begriff auf seinen Etiketten nicht mehr verwenden.

Das vom Unternehmen Lammsbräu aus dem oberpfälzischen Neumarkt angebotene „Biomineralwasser“ sei eine in die Irre führende Bezeichnung. Das entschied die Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Mittwoch (19. Januar). Die Brauerei darf ihr natürliches Mineralwasser nicht mehr unter diesem Begriff auf den Markt bringen. Auch ein „Bio“-Siegel, das bislang auf den Flaschenetiketten prangte, darf sie nicht mehr verwenden. Das teilte ein Justizsprecher mit.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen die mittelständische Brauerei geklagt. Die Begründung: Natürliches Mineralwasser habe seinen Ursprung immer in unterirdischen, von Verunreinigungen geschützten Quellen und sei deshalb vom Ursprung her rein. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. Das Mineralwasser von Lammsbräu weise „keinerlei besondere Eigenschaften auf“, die es von anderen, vergleichbaren Produkten unterscheidbar mache. Lammsbräu-Geschäftsführerin Susanne Horn kündigte Revision an.

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