Gericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Köln (dpa). Die E-Zigarette ist laut einem Gerichtsurteil auch mit nikotinhaltiger Flüssigkeit kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen hatten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Verwaltungsgericht Köln gewandt.

Das Gericht erklärte am Montag, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der Anwendungsform der E-Zigarette fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen Zweckbestimmung.

Es gehe darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 7 K 3169/11) ist noch Berufung möglich.

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