Facharzt lässt lange warten: Kasse und Ärztekammer einschalten

Hamburg (dpa/tmn) - Wartezeiten sind unvermeidlich. Dennoch ist es frustrierend, wenn ein Patient beim Facharzt einen Termin erst in ferner Zukunft bekommt. Verbraucherschützer Christoph Kranich rät, in drastischen Fällen die Ärztekammer zu informieren.

Für manch einen Patient ist es ein echtes Ärgernis: Trotz Überweisung vom Hausarzt bekommt er beim Facharzt einen Termin erst in zwei oder drei Monaten angeboten. „Sie können natürlich sagen, 'Ich bin ein Notfall, ziehen Sie mich vor', dann muss er Sie behandeln“, sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Aber das klappt nur in wirklich dringlichen Fällen - und für echte Notfälle gebe es außerdem immer noch die Ambulanzen in Krankenhäusern oder wie im Bundesland Hamburg Notfallpraxen, die außerhalb der regulären Sprechstunden geöffnet sind.

„Bei Gesundheitsproblemen, die dagegen Zeit haben, müssen Sie sich auch die Zeit nehmen, auf einen Termin zu warten“, erläutert Kranich. Denn der Facharzt dürfe tatsächlich sagen, dass seine Sprechstunde voll sei und er im Moment keine Zeit für einen Patienten habe, der nicht auf sofortige medizinische Hilfe angewiesen ist. „Wenn die Wartezeiten lang sind, kann es ja auch sein, dass der Arzt besonders gut ist.“

Um aber dennoch wochenlanges Warten zu vermeiden, können sich Patienten zum einen nochmals an ihren überweisenden Arzt wenden. Dieser wisse womöglich noch andere Fachpraxen, die infrage kommen, sagte der Gesundheitsexperte. Außerdem böten viele Krankenkassen an, ihren Versicherten einen Arzt zu suchen. Zum anderen können sich Betroffene bei der Ärztekammer ihres Bundeslandes melden. Diese könne in jedem Fall weitere Spezialisten in der näheren Umgebung benennen beziehungsweise gegebenenfalls die langen Wartezeiten in der einen Praxis monieren. „Die Kammern dürfen zwar keinen Arzt empfehlen, aber sie können sich einschalten.“

Gesetzlich Krankenversicherte haben - anders als Privatversicherte - darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die Kassenärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes zu wenden. „Sie muss die Versorgung der Kassenmitglieder sicherstellen“, erläuterte Kranich. Habe der Patient angesichts der langen Wartezeit den Eindruck, dass dies nicht der Fall ist, könne er offiziell Beschwerde einlegen: zunächst telefonisch, dann schriftlich. „Schicken Sie eine Kopie Ihres Briefes an die aufsichtführende Landesbehörde und machen Sie auf diese Weise Druck“, riet Kranich. Richtiger Adressat ist je nach Bundesland das Gesundheits- oder Sozialministerium.

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