Babyschwimmen kann Allergien auslösen

Betroffen sind erblich vorbelastete Kinder.

Düsseldorf. Das Umweltbundesamt warnt vor Babyschwimmen für allergiegefährdete Kinder. Aktuelle Studien belegten einen Zusammenhang der Atemwegerkrankung Asthma und anderen chronischen Erkrankungen mit dem Schwimmen in gechlortem Wasser, teilte das Umweltbundesamt (UBA) am Montag mit. Durch das Desinfektionsmittel Chlor und Urin entstünden asthmaverdächtige Substanzen.

Kinder unter zwei Jahren, in deren Familien Allergien wie Dermatitis, Heuschnupfen und Asthma auftreten, sollten sich nicht in Hallenbädern aufhalten. Alle anderen Kinder und Erwachsenen könnten ohne Bedenken baden gehen. „Als familiär vorbelastet gelten Kinder, wenn mindestens ein Elternteil oder ein Geschwister eine solche Diagnose hat“, sagte die leitende Toxikologin des Trink- und Badebeckenwassers des UBA, Tamara Grummt. Die Eltern dieser Kleinkinder sollten einen Arzt konsultieren und sich außerdem über die Qualität des Beckenwassers informieren.

Kleinkinder haben ein sensibles Lungengewebe und sind damit besonders gefährdet. Gerade im Kinderbecken seien oft mehr verdächtige Substanzen vorhanden, weil dort die Wassertemperatur höher sei und mehr Urin ins Wasser gelange. Im Umweltbundesamt laufen derzeit Messungen, um die Höhe der gefährlichen Dosis der asthmaverdächtigen Substanz zu ermitteln. Die Untersuchungen sollen Ende 2012 abgeschlossen sein.

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