Zur Vermeidung von Übelkeit Auch die Schale von Bio-Orangen kann belastet sein

Bonn (dpa/tmn) - Ob beim Kochen oder Backen: Ein Hauch Zitrone oder Orange verleiht vielen Gerichten eine frische Note. Vor dem Abrieb der Schale sollten Verbraucher aber alle Früchte waschen, rät Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin.

Zur Vermeidung von Übelkeit: Auch die Schale von Bio-Orangen kann belastet sein
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Denn auch Biofrüchte könnten Spuren von Pflanzenschutzmitteln aufweisen. „Am besten ist es, Zitronen und Orangen mit heißem Wasser abzuwaschen“, sagt die Ernährungsexpertin. „Spülmittel braucht es aber nicht.“

Auch Früchte, die als „unbehandelt“ gekennzeichnet sind, können laut Schautz mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Das Label bedeutet ihren Angaben zufolge nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht mit Konservierungsmitteln behandelt wurden. „Beim Verzehr von ungewaschenen, behandelten Schalen könnte es unter Umständen zu Übelkeit oder Erbrechen kommen.“ Und die Langzeitfolgen des Konsums von Konservierungsstoffen seien bislang nicht ausreichend untersucht.

Besondere Vorsicht ist laut Schautz bei Limetten geboten: Die Kennzeichnung als „unbehandelt“ sei bei den grünen Früchten nicht verpflichtend. Hier sollte man immer auf Bio-Ware zurückgreifen, wenn man die Schale verwenden will, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

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