12.000 Schwerkranke warten auf ein Spenderorgan

Die Zahl der Spender ist weiter niedrig. Die wichtigsten Fragen zum Thema.

Düsseldorf. Das Thema Organspende ist zuletzt durch die Lebendspende von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier ins Bewusstsein gerückt. Der Politiker hatte seiner schwer erkrankten Frau eine Niere gespendet. Noch sensibler ist die Entnahme von Organen bei Menschen, die als hirntot gelten. Unions-Fraktionschef Volker Kauder unternimmt nun einen neuen Vorstoß, um das Thema stärker ins Bewusstsein zu rücken. Die wichtigsten Fragen:

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten pro Jahr 12.000 schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan, darunter allein 8.000 auf eine Niere. 2009 konnten aber nur rund 4.700 Organe transplantiert werden.

Transplantationen sind möglich, wenn Menschen zu Lebzeiten einen Organspendeausweis beantragt oder ihre Zustimmung in anderer Form festgelegt haben — dazu reicht laut DSO auch ein Zettel im Geldbeutel. Wer die Zustimmung nicht schriftlich festgelegt hat, kann sie mündlich seinen Angehörigen mitteilen. Liegen weder schriftliche noch mündliche Festlegungen vor, entscheiden die Angehörigen.

Dann wird nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entschieden. Die Angehörigen befinden sich in solchen Fällen allerdings in einer schwierigen Lage. Zum einen, weil sie in Trauer sind. Zum anderen, weil der Großteil der potenziellen Spender nur sehr kurz erkrankt war — Patienten, deren Organe nicht angegriffen sind und bei denen der Hirntod festgestellt wurde, beispielsweise nach Unfällen.

Die DSO empfiehlt, diesen Wunsch ebenfalls schriftlich, beispielsweise in einem Spenderausweis, festzulegen oder seine Entscheidung den Angehörigen mitzuteilen.

Danach dürfen Ärzte Hirntoten Organe entnehmen, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese Regelung gibt es beispielsweise in Italien, Spanien und Österreich.

Das Alter spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die Organe einwandfrei funktionieren. Auch eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht notwendig.

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