Zuverdienstgrenze für Rentner hängt vom Alter ab

Berlin (dpa/tmn) - Rentner dürfen noch etwas dazu verdienen. Wie viel unproblematisch ist, ohne dass die Rente gekürzt wird, hängt vom Lebensalter ab. Für Unter-65-Jährige gibt es Zuverdienstgrenzen.

Wie viel darf man als Renter dazuverdienen? Am einfachsten liegt der Fall bei solchen Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer Broschüre. Dann können sie so viel dazuverdienen, wie sie wollen. Die Regelaltersgrenze liegt für alle bei 65 Jahren, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden. Für Jüngere wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Für Unter-65-Jährige gelten bestimmte Zuverdienstgrenzen: Wer eine volle Altersrente bezieht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf nur 450 Euro im Monat dazuverdienen. Liegt der Verdienst darüber, wird die Rente gekürzt: je nach Höhe des Zuverdienstes um ein Drittel, um die Hälfte oder um zwei Drittel. Bei Teilrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Hier werden sie aber individuell berechnet.

Ein Beispiel: Wer in den letzten drei Jahren vor seinem Rentenbeginn stets das Durchschnittsgehalt in Höhe von rund 2800 Euro monatlich verdient hat, kann bei einer Ein-Drittel-Teilrente rund 2020 Euro (West) beziehungsweise 1790 Euro (Ost) hinzuverdienen. Bei einer Zwei-Drittel-Teilrente können rund 1050 Euro (West) beziehungsweise 930 Euro (Ost) hinzuverdient werden.

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