Zinsen werden Sparguthaben zugeschlagen

Berlin (dpa/tmn) - Zinsen aus dem vorigen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.

Bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist liegen sie dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Vom Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2000 Euro abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2000 Euro die für 2010 gutgeschriebenen Zinsen abheben.

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