Winterdienst: Keine Vorschriften für Kommunen

Aachen (dpa) - Anwohner können Kommunen keine Vorschriften beim Winterdienst auf den Straßen machen. Das geht aus einem Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts hervor, wie der Deutsche Anwaltverein am Mittwoch (19.1.) mitteilte (Aktenzeichen 6L539/10).

Anwohner wollten demnach die Eifelstadt Schleiden verpflichten, die vor ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lavagemisch zu streuen. Das Gericht wies den Antrag zurück. Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen seien die Kommunen verpflichtet, bei Schnee und Eis bestimmte Straßen zu räumen und zu streuen. Es gebe aber keinen einklagbaren Anspruch, erklärte der Anwaltverein. Erst wenn die Kommune ihre Pflicht nicht erfülle und jemand zu Schaden komme, könne der Betroffene Schadenersatz fordern. In dem vorliegenden Fall habe das Gericht keine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Straßenbenutzer erkannt, die die Stadt zum unverzüglichem Einschreiten verpflichtet hätte.

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