Wie Nachbarn Streit über Lärm beilegen

Berlin (dpa/tmn) - Laute Musik, Kindergeschrei, Getrampel oder streitende Ehepaare: Nachbarn können ganz schön nerven. Ein klärendes Gespräch wirkt da oft Wunder. Wen das nicht funktioniert, können Mieter auch die Polizei rufen oder die Miete mindern.

Rund ein Drittel der Deutschen hat sich schon einmal mit den Nachbarn gestritten. In mehr als der Hälfte dieser Fälle war Lärmbelästigung der Grund. Vor allem Akademiker zeigen sich in diesem Fall oft streitlustig. Nachbarn mit Hochschulabschluss zanken sich häufiger mit ihren Nachbarn als etwa Arbeiter. Das gilt insbesondere, wenn es um eine ausgelassene Party oder den zu lauten Fernseher geht, ergab eine repräsentative Umfrage des Internetportals „Immowelt“.

Ähnliche Erfahrungen hat auch der stellvertretende Vorsitzende des Hamburger Mietervereins gemacht: „Fast jede vierte Beratung hat Lärm zum Thema“, sagt Siegmund Chychla. Bei den meisten dieser Beschwerden geht es um die Nachbarn: Leute rennen mit Schuhen über Dielenböden oder schlagen mit den Türen. Der Grund ist für den Experten schnell gefunden: Durch die heutzutage gut isolierten Fenster und Türen dringt kaum noch Lärm von außen in die Wohnungen. „Die Geräusche im Haus werden lauter wahrgenommen“, erklärt er. Früher übertönten über Kopfsteinpflaster fahrende Autos den Lärm im Haus - heute nicht mehr.

Auch Kinderlärm werde heute oft anders wahrgenommen. Früher habe jeder Kinder gehabt. Heute sei zum Beispiel in Hamburg jeder zweite Haushalt ein Ein-Personen-Haushalt. Doch erst wenn das „sozialadäquate Maß“ überschritten ist, kann man sich beschweren, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz in Hannover. Ein Nachbar muss das Toben vor dem Zubettgehen dulden.

Dabei sollte das Zusammenleben mit den Nachbarn dank der Hausordnung eigentlich klappen. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens gilt meist Nachtruhe. „Dann muss man sich so verhalten, dass man andere nicht stört“, sagt der Experte des Mietervereins. Gleiches gilt auch laut neuesten Mietverträgen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr - dann ist Mittagszeit. Noch dazu gebe es Bestimmungen, nach denen Musik nach 20.00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gehört werden darf. Und auch außerhalb der Ruhezeiten sollte man die Stereoanlage nicht so aufdrehen, dass andere gestört werden. Denn sonst kann der Nachbar auch mal die Polizei alarmieren und zur Not eine Anzeige erstatten.

Zuvor sollte man aber immer das Gespräch mit dem lärmenden Nachbarn suchen, rät Jürgens. Wenn etwa die Party ausschweift, sollten die Nachbarn herübergehen und um Ruhe bitten. „Erst wenn das keine Wirkung zeigt, kann man auch mal zum Hörer greifen und die Polizei informieren.“ Ähnliches gilt auch für den Partyveranstalter. Um Ärger vorzubeugen, sollte er im Treppenhaus einen Zettel aushängen, dort auf die Party hinweisen und sich für mögliche Störungen vorab entschuldigen. Jeder muss sich bewusst sein, dass es einen gewissen Lärmpegel gibt, wenn mehrere Leute beieinander sind und sich auf Zimmerlautstärke unterhalten - auch ohne Musik.

Wenn gar nichts mehr hilft, können Mieter auch den Vermieter einschalten. Das sollte man etwa tun, wenn ein Trinker nebenan ständig pöbelt. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann man sogar die Miete mindern, erklärt Chychla. Der Vermieter wiederum kann den pöbelnden Trinker abmahnen. Wenn das nicht funktioniert, kann der Vermieter im Extremfall die Wohnung räumen lassen. Doch man sollte sich immer im Klaren sein: „In Mehrfamilienhäusern wird man es nie vermeiden können, dass man von anderen etwas hört.“

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