Wichtige Fakten zum Start der Volkszählung

Berlin (dpa) - Es ist soweit: Am Montag (9. Mai) hat offiziell die erste gesamtdeutsche Volkszählung begonnen. Bald klingeln die Interviewer an der Haustür. Doch wie erkennt man sie? Und was wollen sie von einem wissen?

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.

Wer wird befragt?

Ein Drittel der rund 80 Millionen Menschen in Deutschland kommt mit dem Zensus direkt in Berührung. Einen Fragebogen bekommen zehn Prozent der Einwohner - die zufällig ausgewählt werden - sowie alle Eigentümer von Häusern und Wohnungen. Auch in Gemeinschaftsunterkünften wie Wohnheimen und Gefängnissen wird gefragt. Jedoch fließen die Daten sämtlicher Bürger aus den Registern der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit ein. Die ersten Ergebnisse sollen Ende 2012 vorliegen.

Wie erkenne ich einen Zensus-Interviewer?

Für die Befragung kommen Interviewer ab Dienstag (10. Mai) ins Haus: Diese tragen einen speziellen Ausweis bei sich. Auf diesem ist oben links das Zensus-Logo sowie Namen der Erhebungsstelle und das Kürzel des Bundeslandes zu lesen. Darauf weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hin. Weiterhin sind auf dem Ausweis Name, Anschrift und Geburtsdatum des Interviewers vermerkt. Die Erhebungsstelle ist durch ein Siegel oder einen Stempel auf dem Ausweis gekennzeichnet und trägt die Unterschrift des jeweiligen Leiters.

Welche Angaben muss ich machen?

Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung? In welcher Branche arbeiten Sie? Welchen Schulabschluss haben Sie? Das sind Fragen auf dem zehnseitigen Bogen für die Haushaltsbefragung. Alle Angaben müssen sich auf diesen Montag (9. Mai) beziehen, er ist der Stichtag für die Befragung. Es kann aber sein, dass Fragebögen schon früher verschickt wurden oder erst später eintreffen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Kritiker der Volkszählung hatten datenschutzrechtliche Bedenken angeführt. Sie fürchten, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind. Das Statistische Bundesamt weist das aber zurück - die erhobenen Daten würden sicher verwahrt. Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler. Die Daten würden nicht weitergegeben - auch nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden.

Welche Fragen sind umstritten?

Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ kritisiert unter anderem, dass Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen - zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann.

Was passiert, wenn ich mich weigere?

Wer sich partout weigert, einen Fragebogen auszufüllen, muss mit einem Bußgeld von 300 bis 500 Euro rechnen. Das berichtete Statistik-Vorstand Eckart Methner vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, in Hannover.

Wann war die letzte Zählung?

Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt. Der Zensus 2011 geht zurück auf eine Verordnung der Europäischen Union. Jetzt soll vor allem die genaue Zahl der Einwohner ermittelt werden. Danach richten sich der Zuschnitt von Wahlkreisen, der staatliche Finanzausgleich und wie viele Sitze ein Land im Bundesrat bekommt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2012 vorliegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort