Wer muss für das Kind zahlen?

Die Ehepartner lassen sich scheiden - wer muss bei welchem Einkommen wie viel für das Kind (je nach Alter) zahlen, wenn abwechselnd betreut wird?

Düsseldorf. Die Ehepartner lassen sich scheiden - doch für die Kinder muss weiter gesorgt sein. Der eine betreut, der andere bezahlt den Unterhalt. So das gängige Modell: Wer bei welchem Einkommen wie viel für das Kind (je nach Alter) zahlen muss, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de). Was aber ist, wenn die geschiedenen Ehepartner ihre Kinder abwechselnd betreuen?

Einen solchen Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Eltern hatten sich so arrangiert, dass die Zwillinge zu gut einem Drittel der Zeit beim Vater und zu zwei Dritteln bei der Mutter lebten. Nun fand der Vater es ungerecht, dass er dennoch für den ganzen Unterhalt zuständig sein sollte. Auch das Einkommen seiner Ex-Frau müsse herangezogen werden.

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