Weihnachtsgeld auch für verschuldete Mitarbeiter

München (dpa/tmn) - Auch verschuldete Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Bis zu 500 Euro des zusätzlichen Gehalts seien vor der Pfändung geschützt, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.

Insbesondere Inhaber eines Pfändungsschutzkontos müssten aber einen schriftlichen Antrag bei Gericht stellen, um das Weihnachtsgeld zu erhalten. Bei einem Pfändungsschutzkonto sei grundsätzlich ein Sockelbetrag von etwa 985 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Zusätzlich könnten weitere Freibeträge, etwa für Unterhaltszahlungen beantragt werden. Diese geschützten Beträge reichten in der Regel nicht aus, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern, erklärt die Verbraucherzentrale.

Der Antrag beim Vollstreckungsgericht gibt den Inhabern des Pfändungsschutzkontos zunächst vier Wochen Zeit, um die außerplanmäßige Zahlung gerichtlich schützen zu lassen. Sei das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lasse es sich jedoch nicht mehr zurückholen, so die Verbraucherzentrale.

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