Recht einfach VL-Fondssparplan abschließen - So kommen Sparer zum Vertrag

Stuttgart (dpa/tmn) - Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Sie sollten dafür die richtige Sparform wählen.

Recht einfach: VL-Fondssparplan abschließen - So kommen Sparer zum Vertrag
Foto: dpa

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber sie zahlt, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Maximal sind es 40 Euro monatlich, also 480 Euro im Jahr, die in einen Vertrag fließen können. Wer weniger als 40 Euro von seinem Arbeitgeber erhält, kann den Rest bis zu dieser Grenze aus der eigenen Tasche beisteuern. Ein VL-Vertrag läuft sieben Jahre lang.

Gängig sind vier Sparformen: Bausparvertrag, Bank- oder Fondssparplan und die Tilgung eines Baukredits. Am meisten Rendite können Anleger mit einem Fondssparplan erzielen. „Sie müssen sich zunächst überlegen, wie viel Risiko Sie eingehen wollen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die besten Chancen versprechen reine Aktienfonds. Sie sind aber auch anfällig für Kursschwankungen. Mischfonds und Rentenfonds wiederum sind weniger riskant, werfen aber oft auch weniger Rendite ab.

Der Abschluss ist einfach: „Sie können entweder zu Ihrer Bank vor Ort gehen oder einen Fondssparplan im Internet abschließen“, erklärt Nauhauser. In beiden Fällen gilt: Die Auswahl an Produkten ist eingeschränkt. „Denn sowohl bei der Hausbank als auch dem Online-Broker bekommen Sie nur die Produkte, die der Anbieter im Angebot hat.“ Generell gilt: „Um das Risiko zu mindern, sollten Sie VL-Fonds wählen, die breit streuen.“ Gemanagte Fonds sind in der Regel teurer als börsengehandelte sogenannte ETFs. Sparern sollte auch klar sein, dass nach sieben Jahren ein Verlust möglich ist.

Ist der Vertrag abgeschlossen, bekommen Sparer eine Bescheinigung, die sie der Personalabteilung ihrer Firma schicken müssen. Dann wird das Geld in den Vertrag eingezahlt. Geringverdiener haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese beantragen sie über ihre Einkommensteuererklärung jährlich beim Finanzamt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort