Gesetz ändert sich Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre: Ab Juli Antrag stellen

Berlin (dpa/tmn) - Kommt ein Unterhaltspflichtiger seinen Zahlungspflichten nicht nach, können Alleinerziehende beim Staat einen Vorschuss beantragen. Ab 1. Juli erhalten sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen länger.

Gesetz ändert sich: Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre: Ab Juli Antrag stellen
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Auf Antrag zahlt der Staat den Zuschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Betroffene sollten den Antrag gleich Anfang Juli stellen, rät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 7/2017). Denn Schätzungen zufolge werden bei Städten und Gemeinden Zehntausende Anträge eintreffen.

Unter Umständen müssen Alleinerziehende also warten, bis das Geld auf ihrem Konto landet. Wer den Vorschuss erst im August beantragt, erhält ihn aber dennoch rückwirkend für Juli.

Bislang gab es den Vorschuss nur 72 Monate und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Nachwuchses. Grundsätzlich fordert der Staat das Geld von dem Unterhaltspflichtigen zurück. Je nach Alter variiert die Höhe des Vorschusses. Bis zum sechsten Geburtstag zahlt der Staat ab Juli 150 Euro. Für Kinder bis zum zwölften Geburtstag gibt es 201 Euro und bis zum 18. Geburtstag 268 Euro. Die Begrenzung der Bezugsdauer fällt weg.

Allerdings ändern sich ab zwölf Jahren die Voraussetzungen: Dann wird etwa das Einkommen des Nachwuchses angerechnet. Außerdem müssen sich Alleinerziehende, die Hartz IV bekommen, dann an das Jobcenter wenden - und nicht wie sonst an das Jugendamt.

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