Umtausch auch ohne Kassenzettel

Berlin (dpa/tmn) - Wer denkt, ohne Kassenbon gibt es keinen Umtausch, der irrt. Kunden können Waren auch ohne Originalverpackung und Kassenzettel zurückgeben oder umtauschen.

Umtausch ohne Kassenzettel: Als Nachweis für den Kauf reichen eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge, der beim Shoppen dabei war. Das berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe.

Reklamiert der Kunde aber bereits benutzte Ware und tritt vom Vertrag ganz zurück, darf der Händler laut „Finanztest“ einen „Nutzungsersatz“ verlangen. Relevant werde dies etwa bei einem Autokauf, wenn der Wagen zum Beispiel wegen eines Defektes nach anderthalb Jahren zurückgegeben wird. Dann muss der Kunde damit rechnen, für die genutzte Zeit zu bezahlen. Entspannter ist das Shoppen im Versandhandel: Innerhalb von zwei Wochen können Verbraucher Waren zurückschicken und müssen nicht einmal einen Grund angeben.

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