Über Regelungen für anonyme Bestattungen gut informieren

Dortmund (dpa/tmn) - Manche Menschen möchten lieber anonym bestattet werden. Diesen Wunsch gegenüber Angehörigen zu äußern, reicht nicht immer. Das schriftlich zu erklären, kann unter Umständen viel Ärger vermeiden.

Wer sich anonym bestatten lassen möchte, sollte sich bei seiner Stadt oder Gemeinde nach den rechtlichen Vorgaben erkundigen. Zum Teil müsse für eine anonyme Bestattung eine ausdrückliche Erklärung der Verstorbenen vorliegen, so die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund. Selbst wenn die Angehörigen eine Vollmacht für die Totenfürsorge vorweisen könnten, reiche das nicht immer aus - wie in Mönchengladbach, Krefeld, München, Hannover und Dresden.

„Als Angehöriger ist man mit dieser Verwaltungsvorgabe komplett überfordert“, erklärte der Vorstand der Stiftung Eugen Brysch. Die strenge Regelung habe keinen Sinn: Bei der Organspende dürfe der Angehörige für den Verstorbenen entscheiden, aber bei der anonymen Bestattung nicht. Nach Angaben der Hospiz Stiftung wurden vergangenes Jahr fünf Prozent aller Verstorbenen in Deutschland anonym beerdigt. Für anonyme Bestattungen verlangten Städte und Gemeinden die geringste Gebühr. Erdbestattungen, die knapp 50 Prozent aller Fälle ausmachten, seien am teuersten.

Die Hospiz Stiftung hat zu dem Thema die Friedhofsverwaltungen in den 30 größten deutschen Städten befragt. Aus München war ihr ein Fall bekanntgeworden, bei dem eine Frau ihren verstorbenen Mann anonym bestatten lassen wollte. Vor seinem Tod hatte er ihr gesagt, dass er ohne Namen auf dem Grabstein beerdigt werden möchte. Die Frau konnte bei der Stadt München eine Vollmacht für die Totenfürsorge vorweisen - das sei jedoch nicht ausreichend gewesen. Sie hätte einen schriftlichen Nachweis ihres verstorbenen Mannes darüber vorlegen müssen, anonym bestattet werden zu wollen.

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