Testaments-Ergänzung: So ist sie gültig

München (dpa/tmn) - Das Testament steht seit Jahren, doch jetzt fehlt noch ein wichtiger Hinweis: Die Ergänzung einfach unter das Testament zu setzen geht nicht, heißt es in einem Urteil. Doch warum ist das so?

Die Ergänzung eines Testaments unterhalb der Unterschrift ist unwirksam. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München. Denn nach Meinung des Gerichts muss zweifelsfrei feststehen, dass der Zusatz auch vom Verfasser des Testaments stammt. Das sei in diesen Fällen nicht garantiert (Aktenzeichen: 31 Wx 298/11).

Das Gericht erklärte damit die Ergänzung eines handschriftlichen Testaments für unwirksam. Der Verfasser hatte das Testament unterschrieben und offenbar später noch einen Zusatz angebracht. Für die betroffenen Erben war fraglich, ob dieser Zusatz Bedeutung habe oder nicht. Das OLG sprach der Ergänzung jede rechtliche Wirkung ab. Die vom Gericht vorgeschlagene Lösung: Füge der Verfasser des handschriftlichen Testaments unterhalb der Unterschrift einen Zusatz ein, so solle er auch diesen unterschreiben.

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