Stichtag 28. Februar: Sparzinsen rechtzeitig abheben

Berlin (dpa/tmn) - Banken schreiben Sparzinsen in der Regel am Jahresanfang gut. Wichtig zu beachten: Bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können Kunden die Zinsen in der Regel nur bis Ende Februar abheben.

Werden die Zinsen nicht rechtzeitig abgehoben, liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Verfügungen nach dem 28. Februar behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung. Kunden müssen dann einen Abschlag hinnehmen.

Vom Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Verbraucher jeden Monat bis zu 2000 Euro anheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also noch bis zum 28. Februar zusätzlich zu den 2000 Euro die für das Jahr 2012 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2000-Euro-Regelung.

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