Steuererklärung von Rentnern: Experten geben Rat

Immer mehr Pensionären müssen Abgaben ans Finanzamt zahlen.

Düsseldorf. Ein Schreiben des Finanzamts sorgt derzeit bei vielen Rentnern in NRW für große Verunsicherung. Sie werden aufgefordert, ihre Steuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben. Zudem sollen sie prüfen, ob sie für die Jahre 2005 bis 2009 steuerpflichtig sind.

Die Mehrheit der angeschriebenen Rentner ist aber bislang davon ausgegangen, dass sie von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Rentner befreit ist. Seit einer Gesetzesänderung Anfang 2005 ist jedoch eine Vielzahl von Rentenempfängern steuerpflichtig. Basis dafür ist das Alterseinkünftegesetz. Mit ihm wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten und Pensionen zum 1. Januar 2005 eingeführt. Dadurch müssen mehr Rentner und Pensionäre als zuvor ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben. So müssen Rentenempfänger eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 8004 Euro im Jahr bei einzeln veranlagten Personen und mehr als 16 008 Euro im Jahr bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt.

„Die Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte ist jedoch nicht ganz so einfach“, sagt Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler NRW. Aus diesem Grund bieten wir heute von 12 bis 14 Uhr eine Telefonaktion zum Thema an. Vier Experten beantworten alle Fragen rund um die Steuererklärung von Rentnern. Es stehen Rechtsanwältin Katharina teHessen und Diplom-Betriebswirt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW sowie Steuerberater Lars Emmerich und Steuerberaterin Anja Gorris vom Steuerberaterverband Düsseldorf Rede und Antwort. Die Telefonnummer finden Sie unter den Bildern. Red

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