Steuererklärung 2010: Der Aufwand lohnt

Berlin (dpa/tmn) - Fast jeder Arbeitnehmer kann mit einer Steuererstattung rechnen. Allerdings nur, wenn er eine Einkommensteuererklärung abgibt. Manche Steuerzahler sind dazu sogar verpflichtet. So oder so: Langsam wird es Zeit.

Die Frist läuft Ende Mai ab. Bis zum 31.05.2011 muss die Einkommensteuererklärung für 2010 beim Finanzamt liegen. „Um kein Geld zu verschenken, sollten Steuerzahler es nicht verpassen, eine Einkommensteuererklärung rechtzeitig abzugeben“, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin. Werde die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben, drohe ein Verspätungszuschlag.

Für viele kann es sich zudem diesmal lohnen, die Formulare auszufüllen. Der Grund: Zum ersten Mal müsse das Finanzamt die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung komplett berücksichtigen, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin.

„Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss laut Einkommensteuergesetz grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben“, ergänzt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Da aber jeder Arbeitnehmer monatlich Lohnsteuer bezahle, sei die Abgabe in der Regel freiwillig. In einigen Fällen ist die Abgabe aber dennoch Pflicht. Ein Überblick klärt wichtige Fragen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe verpflichtet sind alle Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. Auch bei Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr müssen die Formulare laut dem Steuerzahlerbund ausgefüllt werden. Wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, ist die Steuererklärung ebenfalls Pflicht. Gleiches gilt für Ehepaare, die die Lohnsteuerklassen III und V auf ihren Lohnsteuerkarten kombinieren.

Zudem muss nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine eine Steuererklärung machen, wer Entschädigungen oder Abfindungen erhalten hat. Gleiches gilt bei Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Eltern- oder Mutterschaftsgeld sowie Aufstockungsbeträgen zur Altersteilzeit. Arbeitslosengeld II gehört zu der Gruppe nicht dazu. Außerdem müssen Anleger eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ein verbliebener Verlustvortrag festgestellt worden sei, erklärt der Steuerzahlerbund.

Wer kann eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Steuerzahler muss eine Erklärung abgeben. Für viele lohnt es sich aber, denn sie können Geld vom Finanzamt zurückbekommen. „Insbesondere wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen, können sie mit einer Erstattung rechnen“, erklärt der Bund der Steuerzahler. Die Werbekostenpauschale liegt bei 920 Euro. Kosten, die darüber liegen, mindern die Steuerschuld. Gleiches gilt für Sonderausgaben, die über der Grenze von 36 Euro im Jahr liegen. „Als Sonderausgaben gelten etwa Kirchensteuer, Spenden oder Mitgliedsbeiträge“, sagt Rauhöft.

Auch wer Handwerker in seiner Wohnung beschäftigt hat, kann bis zu 6000 Euro absetzen. „Anerkannt davon werden 20 Prozent, also 1200 Euro“, sagt Rauhöft. Noch höher ist die Summe bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier könnten bis zu 20 000 Euro geltend gemacht werden. Auch hier würden 20 Prozent anerkannt, also 4000 Euro.

Lohnenswert ist eine Steuererklärung auch, wenn Arbeitnehmer unterschiedlich hohe Gehälter bezogen oder nicht das ganze Jahr hinweg gearbeitet haben. Wer 2010 ein Kind bekommen oder geheiratet hat, sollte ebenfalls eine Steuererklärung machen. Auch bei außergewöhnlichen Belastungen wie einer Krankheit können Steuerzahler mit einer Erstattung rechnen.

Wenn es nicht rechtzeitig klappt?

Steuerzahler, die den Abgabetermin nicht einhalten, können beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. „Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung bis zum 31. Dezember möglich“, erklärt der Bund der Steuerzahler. Erstellt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung, gilt ohnehin die Abgabefrist 31. Dezember.

Service

Die Stiftung Warentest hat zum Thema Steuern ein „Finanztest Spezial“ veröffentlicht. Das Heft ist für 7,80 Euro im Handel oder online unter www.test.de/shop erhältlich.

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