Sparzinsen rechtzeitig abheben

Berlin (dpa/tmn) - Bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist sollten Kunden rechtzeitig ihre Zinsen abheben. Der Grund: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen.

Dann liegen die Erträge ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Vom Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2000 Euro abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2000 Euro die für 2011 gutgeschriebenen Zinsen abheben.

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