Senkung der Einlagensicherung: Wo das Geld sicher ist

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Privatbanken wollen die Guthaben-Garantien im Falle von Pleiten senken. Die Änderungen sollen ab 2015 schrittweise wirksam werden, kündigte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) an.

Wo das Geld noch sicher ist, zeigt ein Überblick:

Was wollen die Privatbanken genau ändern?

Die deutschen Privatbanken planen, die Garantiesumme für die Einlagensicherung ihrer Kunden nach und nach zu senken. Die Untergrenze der Sicherung pro Kunde soll von heute 1,5 Millionen Euro auf 437 500 Euro im Jahr 2025 sinken, teilte der BdB am Donnerstag (22. September) mit. Ab Anfang 2015 soll der Mindestschutz auf nur noch einer Million Euro sinken, 2020 bei 750 000 Euro und 2025 schließlich bei 437 500.

„Für den Privatkunden wird sich dadurch praktisch nichts ändern“, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg. Das neue System soll eine Delegiertenversammlung der Banken am 17. Oktober mit einer Satzungsänderung beschließen. Von den Änderungen unberührt ist die gesetzliche Einlagensicherung.

Was ist über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt?

Pro Kunde und pro Bank ist eine Summe von 100 000 Euro geschützt, die entweder auf einem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto, auf einem Sparbuch und Sparbrief, oder in Termingeldern und Banksparplänen angelegt sind. Diese Summe kann auf mehrere Angebote einer Bank verteilt sein. Lautet das Konto auf den Namen von zwei Kunden, was etwa bei Ehepaaren vorkommt, seien zusammen 200 000 Euro abgesichert, erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Wer mehr Geld anlegt, sollte das auf mehrere Banken und auf mehrere Institutsgruppen verteilen - also etwa auf Volksbank und Sparkasse oder auf Volksbank und Privatbank.“ Alle Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparkassen sowie über 210 Privatbanken geben zudem freiwillig eine Garantie über die gesetzlichen Summe hinaus.

Was ist nicht geschützt?

Die Einlagensicherung gilt zunächst nicht für Aktien und Aktienfonds. Diese werden von den Banken auch nur verwaltet und im Falle einer Pleite herausgegeben. Eine Ausnahmen bilden aber Wertpapiergeschäfte in der Abwicklung. Wird die Bank beauftragt, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, hat das Geld dafür vom Kunden bekommen und geht währenddessen Pleite, ist die Bank gegenüber dem Kunden verpflichtet, erläutert Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann seien über die Einlagensicherung 90 Prozent der Verbindlichkeiten im Wert von bis 20 000 Euro gesichert.

Verluste kann es nach Ansicht der Experten bei Sparbriefen mit einer Nachrangabrede von Privatbanken geben. Hier wird der Inhaber erst nach allen anderen Gläubiger bedient - dies könne bedeuten, dass er nichts mehr bekommt, sagt Feck. Bei Sparkassen und Volksbanken können Anleger hoffen, dass die gegenseitige Haftung das Verlustrisiko mindert, meint Nauhauser.

Wie sicher ist die private Rente und die Lebensversicherung?

Geht ein Versicherungsunternehmen Pleite, greift die Auffanggesellschaft Protektor ein. Der Gesamtverlust des Rentengeldes sei ausgeschlossen, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in einem Merkblatt. Allerdings investierten die Unternehmen einen Teil der Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und Aktien. Hier könnte es zu Verlusten kommen, und künftige, nicht garantierte Überschüsse könnten sinken. Bei einer Lebensversicherung übernimmt laut Feck der Sicherungsfonds die Police, allerdings könne die Aufsichtsbehörde einen Abschlag von bis fünf Prozent anordnen.

Wer riestert, ist laut BdV auf der sicheren Seite. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Förderungen seien gesichert und im Notfall sprängen Protektor oder der Haftungsverbund der Banken ein. Allerdings könne auch hier je nach Anlageform ein Minus folgen: Bei Rentenversicherungen könnten Überschüsse gekürzt werden, die garantierten Renten seien aber sicher. Bei Fondssparplänen könne es einen Verlust durch den Börsenkurs geben.

Der Banksparplan ist hingegen über die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung gedeckelt, und für Bausparpläne haften die Bausparkasse untereinander. Auch bei Rürup-Renten ist laut BdV die garantierte Rente sicher, in der Fondsvariante wirkten sich aber Börsenverluste negativ aus.

Für Bundeswertpapiere wie Bundesschatzbrief, Bundesanleihen und Finanzierungsschätze scheint die Antwort derzeit klar: „Die Märkte halten diese für extrem sicher“, sagt Nauhauser. „Solange der Bund auch in Zukunft ausreichend Steuern eintreiben kann, um seine Schulden zu bezahlen, besteht kein Risiko. Allerdings reichen die Zinsen derzeit nicht ganz, um die allgemeine Preissteigerung auszugleichen.“

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