Riester-Zulagen bis Jahresende beantragen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Riester-Sparer, die für 2008 noch keine staatlichen Zulagen beantragt haben, sollten das bis Jahresende nachholen. Sie können die Zulagen nur für zwei Jahre rückwirkend beantragen, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Am 31. Dezember 2010 endet die Frist für das Jahr 2008. Doch besonders für Familien lohne sich der Zulagenantrag, denn ihnen entgehe sonst viel an staatlicher Förderung. Riester-Verträge seien vor allem dadurch attraktiv, dass der Staat 154 Euro Grundzulage zusätzlich zahlt. Für jedes Kind gebe es weitere 185 Euro hinzu, für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro pro Jahr.

Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern komme bei Einzahlung des Höchstbetrags durch die staatlichen Zulagen nach 30-jährigem Sparen in einen Riester-Fondsvertrag auf ein Vermögen von etwa 170 500 Euro. Angenommen wird dabei ein Wertzuwachs von jährlich sechs Prozent. Ohne die Förderung wären es nur etwa 121 000 Euro.

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