Private Kasse: Beitragserstattung nicht immer sinnvoll

Berlin (dpa/tmn) - Privat Krankenversicherte sollten genau prüfen, ob sie sich ihre Beiträge zurückerstatten lassen. Es könne unter Umständen günstiger sein, die geleisteten Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend zu machen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Viele Privatversicherte entscheiden im Dezember, ob sie die im Jahr angefallenen Arzt- und Arzneikosten bei der Krankenkasse geltend machen oder selbst tragen und dafür eine Beitragsrückerstattung beanspruchen. „Bereits bei einer überschlägigen Berechnung zeigt sich oftmals, dass es günstiger ist, auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten“, erklärt Steuerreferentin Anita Käding.

Ein Beispiel: Für Arztbesuch und Medikamente sind im Jahr 1700 Euro angefallen. Macht der Versicherte diese Kosten bei seiner Krankenkasse nicht geltend, gewährt ihm die Versicherung eine Beitragsrückerstattung von 2000 Euro. Das wäre eine Ersparnis von 300 Euro. Allerdings kann er dann auch 2000 Euro weniger Krankenkassenbeiträge in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergebe das eine Einbuße von 700 Euro.

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