Post vom Finanzamt - Rentner sollten Steuererklärung einreichen

Berlin (dpa/tmn) - Für die meisten ist es eine lästige Angelegenheit und selbst viele Rentner werden sie nicht los: Die Abgabe der Steuererklärung. Flattert jetzt ein Brief vom Finanzamt ins Haus, heißt es zügig handeln.

Viele Rentner bekommen derzeit Post von ihrem Finanzamt. In den Briefen werden sie aufgefordert, innerhalb von vier Wochen eine Steuererklärung für das Jahr 2010 einzureichen. Die Betroffenen sollten dieser Aufforderung nachkommen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Andernfalls schätze das Finanzamt die Einnahmen und erhebe zusätzlich Verspätungszuschläge. Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, sollte eine Fristverlängerung bei seinem Finanzamt beantragen.

Angeschrieben werden vor allem die Rentner, bei denen eine Steuernachzahlung erwartet wird, erklärt der NVL. Das Schreiben bedeute aber nicht zwangsläufig, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. In vielen Fällen könne das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden. Denn auch Rentner dürften Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, behindertenabhängige Steuervergünstigungen oder andere Dienstleistungen im Haushalt absetzen.

Nötig wird eine Steuererklärung erst, wenn die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Freibeträge überschreiten. So darf die Jahresrente bei Rentenbeginn 2005 nur 19 100 Euro betragen. Bei Rentenbeginn 2008 liegt der Freibetrag bei 17 400 Euro und bei Rentenbeginn 2010 bei 16 300 Euro. Die Berechnung gilt aber nur, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt wurden. Rentnerehepaare können die doppelte Rente steuerfrei beziehen.

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