Persönlichkeitsrecht: Unfreiwillig auf die Titelseite

Ein Schnappschuss von der Viersenerin Vivien Fischinger landete auf dem Titel einer norwegischen Parteizeitung. Die hatte das Foto aus dem Internet gestohlen.

<strong>Viersen. Die hübsche Viersener Gymnasiastin Vivien Fischinger (18) hat das geschafft, wovon viele junge Frauen träumen: Ihr Foto fand den Weg auf die Titelseite einer Zeitschrift. Doch für Vivien ist das alles andere als ein schöner Traum: Denn weder hatte sie ihre Einwilligung zu dem Titelfoto gegeben, noch kann sie sich mit dem Magazin als solchem identifizieren. Das ist nämlich ein Politik-Magazin aus Norwegen, das mit dem Foto der Viersenerin unter anderem Schlagworte wie Feminismus, Verantwortung, Mädchen und Ausbildung verband.

Im Prinzip hat Vivien Fischinger nichts gegen diese Begriffe: "Aber es ist eine ganz andere Sache, wenn irgendjemand mein Bild in diesem Zusammenhang verwendet. Man kann mir doch nicht einfach eine politische Richtung vorschreiben - zumal dann nicht, wenn ich vorher noch nicht einmal gefragt werde."

Doch wie kam das Foto auf den Zeitungstitel der Partei Unge Høyre - und wie hat Vivien Fischinger von der illegalen Verwendung erfahren? Die Antwort ist simpel: Das Internet macht’s möglich.

Das Foto hatte Viviens Schwester, die in Düsseldorf arbeitende Fotografin Mareen Fischinger (24), geschossen. "Es war bei einem Frühstück im September", erinnert sie sich. "Ich hatte gesehen, wie meine Schwester eine Kirschtomate aß. Das habe ich dann fotografiert. Und weil wir beide das Bild sehr gelungen fanden, habe ich es auf meine Seite bei flickr.com gestellt."

Dieses Internet-Bildportal dient Amateur- und Profi-Fotografen dazu, Bilder weltweit zu präsentieren - und gelegentlich auch zu verkaufen. "Für mich ist das eher Zeitvertreib, ich habe da knapp 5000 Fotos eingestellt", sagt Profi-Fotografin Mareen Fischinger, die unter anderem für die renommierte Fotoagentur "getty-images" arbeitet.

Presserecht Der Düsseldorfer Presserecht-Experte Rechtsanwalt Dr. Roger Schaack: "Im vorliegenden Fall ist nach deutschem Recht die abgebildete Person durch das Kunsturhebergesetz geschützt. Dieses Gesetz besagt: Ohne Einwilligung der Betroffenen darf das Foto nicht veröffentlicht werden. Ausnahmen gelten nur für so genannte Personen der Zeitgeschichte."

Schmerzensgeld Bei Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz steht den Betroffenen ein "angemessenes Schmerzensgeld" zu. Rechtsanwalt Schaack: "Da in diesem Fall das Bild für eine politische Partei genutzt wurde, würde in Deutschland das Schmerzensgeld bei etwa 10 000 Euro liegen. Allerdings greift im Fall Fischinger nur das norwegische Recht, das aber den Persönlichkeitsschutz ebenfalls kennt."

Urheberrecht Für Fotografin Mareen Fischinger sieht Rechtsanwalt Schaack ebenfalls rechtliche Anspruchsgrundlagen: "Ist das Foto eine besondere schöpferische Leistung, ist es durch das Urheberrecht geschützt, ansonsten durch das Leistungsschutzrecht. Eines der beiden Rechte ist durch die illegale Nutzung des Fotos auf jeden Fall verletzt, so dass die Fotografin nach deutschem Recht die Erstattung entgangener Lizenzgebühren verlangen kann."

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