Verbraucherzentrale Hamburg Oft zu großes Vertrauen in Versicherungsstipps von Bekannten

Hamburg (dpa/tmn) - Versicherte sollten sich nicht blind auf Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis verlassen. Besteht zum Vermittler eine freundschaftliche oder gar familiäre Beziehung, haben Verbraucher nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg oft ein zu großes Vertrauen in Vorschläge.

Verbraucherzentrale Hamburg: Oft zu großes Vertrauen in Versicherungsstipps von Bekannten
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Die Empfehlungen zahlen sich nicht immer aus. Ein Beispiel aus der Beratungspraxis der Verbraucherschützer: Eine Kundin hatte bei einem befreundeten Vermittler zwei Rentenversicherungsverträge abgeschlossen. Nachdem in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ein Großteil der Abschlusskosten von der Frau bezahlt war, empfahl ihr der Vermittler einen weiteren Vertrag.

Zuvor sollte sie jedoch die beiden alten Verträge kündigen oder beitragsfrei stellen. Aus Sicht der Verbraucherschützer bietet die weitere Versicherung der Kundin aber keinerlei Vorteil. Möglicherweise wollte der Vermittler einzig und allein Abschlussprovisionen kassieren.

Gut zu wissen: Fällt nach der Sichtung der Unterlagen auf, dass ein Versicherungsvertrag doch kein gutes Geschäft ist, können Kunden diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen beträgt diese Frist sogar 30 Tage.

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