Befreiung möglich Minijob in den Ferien: Rentenbeiträge sind keine Pflicht

Regensburg (dpa/tmn) - Wer während der Schulferien in einem Minijob arbeitet, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht müssen Minijobber dabei allerdings schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Befreiung möglich: Minijob in den Ferien: Rentenbeiträge sind keine Pflicht
Foto: dpa

Wer das nicht tut, zahlt bei einem Verdienst von 450 Euro im Monat etwas mehr als 16 Euro an Rentenbeiträgen. Verschwendet wäre das Geld allerdings nicht. Denn auch Schüler erwerben auf diesem Wege schon - sehr geringe - Rentenansprüche.

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