Lohnersatzleistungen - Steuerklassen überprüfen

Berlin (dpa/tmn) - Höherer Anspruch: Verheiratete Arbeitnehmer, die 2011 voraussichtlich Lohnersatzleistungen bekommen werden, sollten ihre Steuerklasse überprüfen. Das rät der Bund der Steuerzahler.

Mit der richtigen Wahl der Lohnsteuerklasse könne der Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhöht werden. Möglich sei etwa der Wechsel in die Steuerklasse III. Hier sei der Steuerabzug am geringsten und der Nettolohn am höchsten. Da Lohnersatzleistungen wie etwa Elterngeld an den Nettolohn anknüpfen, gebe es in diesem Fall Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch wenn sich die Gehalts- oder Lohnverhältnisse der Ehegatten insgesamt verändern, sei eine Überprüfung der Steuerklassen sinnvoll. Zu beachten sei außerdem die Änderung der Zuständigkeit für den Wechsel. Soll die Änderung der Lohnsteuerklassen das Jahr 2011 betreffen, müsse der Antrag beim Finanzamt und nicht mehr wie bisher bei der Gemeinde gestellt werden.

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