Lebensversicherung für Kinder: Wann Eltern Beiträge zurückfordern können

Hamburg (dpa/tmn) - Eltern sollten vor dem Abschluss einer Kapitalversicherung für ihre Kinder die Konditionen genau unter die Lupe nehmen. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) weist auf zwei wichtige Dinge hin.

Neben dem Vermögensaufbau sei häufig auch eine Summe für den Todesfall des Kindes abgesichert, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Rendite werde dadurch geschmälert.

Wer eine Kapitalversicherung für sein Kind abgeschlossen hat und aus dem Vertrag wieder aussteigen will, könne die Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Aber auch nach Ablauf dieser Frist gibt es laut BdV noch eine Chance, die Beiträge zurückzuholen. Voraussetzung: Das Kind war bei Abschluss jünger als sieben Jahre, wird als versicherte Person bezeichnet, und die Todesfallsumme liegt über 8000 Euro.

In diesem Fall müsse der Versicherte dem Vertrag eigentlich zustimmen, erklärt Rudnik. Versicherten Eltern ihre Sprösslinge mit höheren Summen, sei sogar eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Versicherer würden diese Einwilligung aber nur äußerst selten einholen. Deshalb sei der Vertrag schwebend unwirksam, und die Eltern könnten alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückfordern.

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