Künstlername darf im Pass stehen

Ab 2010 ist die 2007 in Kraft getretene Regelung, die die Nennung in den Ausweispapieren verbot, wieder ungültig.

Düsseldorf. Benedikt Vogel hatte noch gar nicht gemerkt, was eine ganze Menge Menschen, die in der Öffentlichkeit auftreten, seit geraumer Zeit mächtig genervt hatte: dass sie ihren Künstlernamen nicht mehr in Pass oder Personalausweis eintragen lassen durften. Denn seit November 2007 - seither gilt das Verbot - stand für Vogel keine Passverlängerung an. Aber hätte er es gewusst, hätte er sich genauso geärgert. Denn in seinen Ausweispapieren steht auch der Name, unter dem er den Zuschauern des Morgenmagazins bekannt ist. Da sagt er unter dem Künstlernamen Ben Wettervogel das Wetter voraus.

Und der Name gehört für den Meteorologen seit seiner Zeit beim SWR einfach dazu, auch wenn er nicht an seinem Briefkasten steht: "Wenn ich zum Beispiel zu einer Moderation eingeladen werde, geht der Auftrag natürlich an Ben Wettervogel, und ich unterschreibe auch mit dem Namen."

Doch seit Ende 2007 gibt es die entsprechende Rubrik in den Ausweispapieren nicht mehr. Begründung: Es sollte Verwaltungsaufwand vermieden werden, der durch die Eintragung und Speicherung des Künstlernamens entstanden war. Dokumente, so das Argument, sollten schließlich der klaren Identifizierbarkeit dienen, und diesem Anliegen stehe ein Zusatzname entgegen.

Das trieb nicht nur Künstler, sondern auch Träger von Ordensnamen ("Schwester Edeltraut") auf die Barrikaden. Ihr Problem: Vielfach haben sie ja Verträge, Versicherungen, Bankkonten unter ihrem Künstler- oder Ordensnamen abgeschlossen.

Und wenn sie nun nicht mehr anhand eines gültigen Ausweises belegen können, dass sie Vertragspartner sind - was dann? Was ist, wenn auf den Namen Heino oder Udo Jürgens ein Flugticket gebucht wird, ein ordnungsliebender Flughafenangestellter aber die Barden nicht in den Flieger lässt, weil im Pass ja nur Heinz-Georg Kramm beziehungsweise Udo Jürgen Bockelmann steht?

Werner Schaub, Chef des Bundesverbandes Bildender Künstler meint: "Künstlernamen sind Ausdruck der Identität und des Images von Künstlern nicht nur im Kunstbetrieb, sondern im gesamten Recht-, Geschäfts- und Reiseverkehr." Auch die Kasseler FDP-Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans mahnte: "Ohne legitimen Nachweis über ihren Künstler- oder Ordensnamen geraten diese Menschen in ernsthafte Schwierigkeiten."

Und sie mahnte nicht nur, sie startete eine kleine Anfrage im Bundestag, ob die Bundesregierung denn all das nicht bedacht habe. Und es geschah ein kleines Wunder: Kommando zurück, Berlin hat ein Einsehen. Künstler- und Ordensnamen dürfen wieder in den Pass und Personalausweis. Allerdings: Gut Ding will Weile: Erst ab November 2010 gilt die neue alte Regelung wieder.

Ben Wettervogel mit seinem alten Pass kann’s egal sein. Er rechnet auch jetzt schon wieder damit, dass er vor der nächsten Bundestagswahl zwei Wahlbenachrichtigungen in Händen hält. Eine für Benedikt Vogel, eine für Ben Wettervogel.

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