Krankheitskosten leichter von der Steuer absetzbar

München (dpa) - Eine Asthma-Therapie an der Nordsee, eine Rollstuhlrampe vor dem Haus: Kosten für eine Krankheit können Arbeitnehmer schwer belasten. Künftig können sie die Aufwendungen aber einfacher von der Steuer absetzen.

Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch Krankheiten künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt nicht mehr vor der Behandlung ein amtsärztliches Attest vorlegen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch (19. Januar) in München vorgestellten Urteil.

Das Attest sei von den Steuerzahlern oft vergessen worden. Nachträglich hätten die Finanzämter die Kosten dann nicht anerkannt, erklärte das Gericht. Künftig kann der Nachweis auch später erbracht werden, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können. Dazu gehören laut BFH auch medizinische Aufwendungen für minderjährige Kinder. Das Attest kann künftig auch von einem anderen unabhängigen Mediziner als einem Amtsarzt ausgestellt sein.

Im konkreten Fall ging es um ein Kind mit einer Lern- und Rechtschreibschwäche, das auf ärztlichen Rat ein Internat mit angeschlossenem Legastheniezentrum besuchte. Die Eltern hatte vergeblich versucht, die Kosten dafür beim Finanzamt geltend zu machen.

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