Kosten für Luxushandy nicht steuerlich absetzbar

Neustadt an der Weinstraße (dpa/tmn) - Die Kosten für ein beruflich genutztes Mobiltelefon können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gelten dafür gewisse Grenzen.

Liegt der Preis für das beruflich genutzte Handy bei 5200 Euro wird nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz die private Lebensführung dermaßen stark berührt, dass die betriebliche Veranlassung vollständig zurücktrete, berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“. Der gesteigerte Funktionsumfang wie ein überdurchschnittlich guter Empfang ändere nichts an der unangemessenen Höhe der Anschaffungskosten (Aktenzeichen: 6 K 2137/10).

In dem Fall hatte ein Zahnarzt ein handgefertigtes Handy erworben, um insbesondere an den Bereitschaftswochenenden erreichbar zu sein. In seiner Steuererklärung machte er die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben seiner Praxis geltend. Das Finanzamt erkannte das nicht an. Denn der mit dem Handy verfolgte Zweck, an zwei bis drei Bereitschaftswochenenden pro Jahr erreichbar zu sein, könne auch mit einem Standardgerät sichergestellt werden. Der Zahnarzt sah das anders und erhob Klage, mit der er aber scheiterte.

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