Kfz-Rechtsschutz: Abgesichert im Fall der Fälle

Ein Kfz-Rechtsschutz übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten.

Henstedt-Ulzburg. Jens Reinhold kann es nicht glauben: Da fährt er 20 Jahre unfallfrei, und dann rauscht ihm ein Geländewagen in die Seite. Der Fahrer beharrt darauf, unschuldig zu sein. Für den Schaden aufzukommen, lehnt er ab. „Einklagen!“, raten Freunde. Doch da die Lage nicht eindeutig ist und Reinhold fürchtet, bei einer Niederlage die Prozesskosten tragen zu müssen, entscheidet er sich dagegen. Anstelle dessen lässt er seine Vollkasko regulieren: Bei 1000 Euro Selbstbeteiligung und einer Beitragsanhebung um 400 Euro eine teure Sache. Doch Reinhold lernt aus dem Fall: Er schließt einen Kfz-Rechtsschutz ab.

Über eine solche Police werden alle Rechtsangelegenheiten abgewickelt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben. „Sie kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn man nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchte“, sagt Bianka Bobell vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Auch wenn es wegen einer Reparatur Zoff mit der Werkstatt gebe oder man sich wegen eines Verkehrsverstoßes mit den Behörden streite, gelte die Police.

Selbstverständlich ist, dass das Fahrzeug des Versicherten ordnungsgemäß zugelassen sein muss und dieser einen gültigen Führerschein besitzt. Ist das nicht der Fall, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. „Ebenfalls grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich begangene Straftaten“, fügt Katrin Rieger von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hinzu.

Auch notorische Streithansel brauchen sich keine Rückendeckung zu erhoffen, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Interessen aus Prinzip durchzusetzen: „Sobald im Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, sagt die Versicherung „nein“ zur Kostenübernahme“, so Rieger.

Was den Abschluss lohnenswert macht, wird in Jens Reinholds Beispiel deutlich: Wie eine anwaltliche Auskunft ergab, hätte der Rechtsstreit samt Gutachtergebühren alleine in erster Instanz zwischen 3000 und 5000 Euro gekostet. Und im Fall einer Berufung hätten sich die Kosten sogar verdoppelt. Diese Summen wären in dem genannten Beispiel von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden.

Nach Ansicht von Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherung, ist eine Rechtsschutzversicherung für jeden empfehlenswert. Doch gibt es auch Fachleute wie Verbraucherschützerin Rieger, die Verkehrsrechtsschutz als eine der weniger wichtigen Versicherungen betrachten. „Man sollte genau abwägen, ob man ihn braucht. Wenn man ein erhöhtes Risiko hat, weil man zum Beispiel wegen einer weit entfernten Arbeitsstelle viel mit dem Auto unterwegs ist, ist ein Abschluss sinnvoll“, findet Rieger. Bei Autofahrern, die seltener unterwegs seien, sinke das abzusichernde Risiko. Besonders dann sei zu prüfen, ob sich der Beitragsaufwand für den Rechtsschutz lohne.

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