Keine Streupflicht auf kleinen Privatparkplätzen

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Vermieter müssen kleine Privatparkplätze in Straßennähe nicht von Schnee und Eis befreien. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Mai 2008 (Aktenzeichen: I-24 U 161/07).

Von den Stellplatznutzern könne man erwarten, dass sie sich bei ihrem kurzen Weg zum Wagen auf die Rutschgefahr einstellen und entsprechend vorsichtig sind. Auf dieses Urteil weisen jetzt die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem Fall verlangte ein Autobesitzer vom Stellplatzvermieter Schadenersatz, nachdem er bei Eisglätte auf einem kleinen Privatparkplatz gestürzt war und sich verletzt hatte. Die Klage blieb ohne Erfolg. Denn selbst auf öffentlichen Parkplätzen, etwa vor Supermärkten, bestehe nur dann eine Streupflicht, wenn diese sehr groß und stark genutzt seien, hieß es in der Urteilsbegründung.

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