Kaputt aus der Reinigung: Was Kunden tun können

Bonn (dpa/tmn) - Kaputte Hemden, eingelaufene Pullover oder verfärbte Hosen - nicht alles, was in der Reinigung abgegeben wurde, kommt sauber zurück. Verärgerte Kunden können sich in solchen Fällen an Schiedsstellen des Deutschen Textilreinigungsverbandes wenden.

Bei Bratensauce am Ballkleid oder Tinte im Tischtuch hilft oftmals nur eine professionelle Textilreinigung. Doch was tun, wenn das gute Stück ruiniert zurückkommt? Verärgerte Kunden können sich in solchen Fällen an den Branchenverband wenden. Dort helfen Fachleute, den Streit mit der Reinigung zu schlichten.

Einer der Experten an der Telefon-Hotline des Deutschen Textilreinigungsverbandes (DTV) ist Siegfried Lange, stellvertretender Obermeister der Textilreinigerinnung Köln/Bonn. Immer wieder gebe es dramatische Fälle, erzählt er. Wie den der Frau, die ihr Brautkleid nach der Reinigung kaum wiedererkannte: „Die Pailletten hatten sich aufgelöst.“

In diesem Fall aber konnte er der aufgebrachten Anruferin helfen: Da der Hersteller auf Pflegeetiketten die Reinigung des Kleides ausdrücklich verboten hatte, riet Lange der Kundin, sich an eine DTV-Schlichtungsstelle zu wenden. „Hier erhält sie ein Gutachten. So dürfte es kein Problem sein zu beweisen, dass der Reinigung ein Fehler unterlaufen ist.“

Laut Gesetz ist das reinigende Unternehmen zu einem pfleglichen Umgang mit dem Reinigungsgut und zu dessen Rückgabe verpflichtet. Hajo Köster, Berater und Versicherungsfachmann beim Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg, erläutert: „Wird das Kleidungsstück beschädigt oder an einen anderen Kunden falsch herausgegeben, ist der Reiniger dem Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.“ Zumeist verfügten Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden zahlt. „Wenn nicht, muss der Reiniger ins Portemonnaie greifen.“

Die Haftung im Schadensfall ist in den Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes auf den 15-fachen Bearbeitungspreis beschränkt. „Auch wenn die meisten Reinigungsunternehmen versichert sind: Voraussetzung ist die Klärung der Schuldfrage“, erläutert Siegfried Lange.

Vor allem bei hochwertigen Kleidungsstücken empfiehlt sich daher ein Blick auf die Geschäftsbedingungen. „Sinnvoll ist auch, sich das verschmutzte Textil bei der Abgabe gemeinsam anzuschauen“, rät Carolin Uhrig, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wenn möglich, sollte der Reinigungswunsch schriftlich festgehalten werden. Weitere Tipps: Der Verbraucher sollte alle Taschen genau untersuchen, die Quittung gut aufbewahren und bei besonderen Kleidungsstücken eine bessere Beschreibung als nur das angekreuzte Kästchen „Hose“ oder „Bluse“ verlangen.

In einer aktuellen Statistik haben die DTV-Schiedsstellen herausgefunden, dass für 29 Prozent der untersuchten Schadensfälle der Hersteller des Textils verantwortlich ist. In 24 Prozent der Fälle waren die Schäden gebrauchsbedingt. Nur bei rund 31 Prozent hatte ein Textilreiniger sie zu vertreten.

Reinigungsexperte Lange gibt zu bedenken: „Geht etwas daneben, spielen Emotionen oft eine große Rolle.“ So komme es bei einigen imitierten Lederarten vor, dass die Beschichtung nicht ordentlich aufgebracht ist: „Das sieht nach einer Reinigung scheußlich aus, kann aber von keinem noch so guten Unternehmen verhindert werden.“ Lange empfiehlt, sich bei Fragen zunächst an das DTV-Expertenteam zu wenden. Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt der Antragsteller.

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