Kapitalanlage: Undurchsichtige Provisionen für die Berater

Verbraucherschützer kritisieren Banken, weil sie dem Kunden nicht offenbaren, was sie am Anlageprodukt verdienen.

Berlin. Viele Banken und Sparkassen lassen ihre Kunden über die kassierten Provisionen beim Verkauf von Wertpapieren im Dunkeln. Mehr als die Hälfte der Institute verweigerte Auskünfte dazu völlig oder teilweise, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte.

Oft würden Vergütungen nicht klar in Euro, sondern nur „in Prozent von irgendwas“ genannt, kritisierte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Standards für einheitliche Informationen müssten gesetzlich festgelegt werden.

Nur vier von 172 untersuchten Auskünften von Banken und Sparkassen seien aussagekräftig gewesen. Für Verbraucher sei der Kauf von Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten „ein Vertrauensgeschäft“. Nur in Kenntnis der Provision könne ein Kunde abwägen, ob ihm ein Produkt verkauft wird, weil die Bank sehr viel daran verdiene oder es für ihn tatsächlich den größten Nutzen habe.

Für die Studie hatten Verbraucher nachträglich Informationen von Geldinstituten verlangt. Dabei wurden — wenn überhaupt — verschiedene Gründe für Auskunftsverweigerung genannt: angebliche Verjährung von Ansprüchen, bereits erteilte allgemeine Auskünfte oder dass eine Information nur gegen Rechnung möglich sei. Von insgesamt 172 Antworten hätten 62 keine Angaben zu Provisionen enthalten.

Die Dachorganisation der Kreditwirtschaft erklärte, Sparkassen und Banken legten bei Geschäftsabschluss „alle Zuwendungen offen, die sie von dritter Stelle erhalten“. Dazu dienten Broschüren, Info-Blätter und das Beratungsgespräch. Nach einem Geschäftsabschluss könne jedoch „nicht ohne weiteres von einem Ankunftsanspruch“ ausgegangen werden.“

Das Bundesverbraucherministerium betonte, Provisionen müssten verständlich offengelegt werden.

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