Hilfe bei Berufsunfähigkeit

Geld: Jeder Fünfte scheidet wegen Krankheit vorzeitig aus dem Job aus. Eine Versicherung sichert diesen Fall ab.

Düsseldorf. Statistisch gesehen scheidet bereits jeder fünfte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. „Das Risiko berufsunfähig zu werden, wird von vielen noch unterschätzt“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, braucht daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Sinnvolle Angebote sind der Schutz als eigenständige Police oder als preiswerte Kombination mit einer Risikolebensversicherung für alle. Die Höhe des Beitrags bemisst sich unter anderem nach Alter, Geschlecht, Vertragslaufzeit, ausgeübtem Beruf und gewünschter Rentenhöhe.

Vor allem Berufseinsteiger sollten sich früh absichern, da die Prämien in jungen Jahren sehr günstig sind. „Ein Vertragsabschluss sollte getätigt werden, solange man noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden können später zur Ablehnung eines Antrages führen“, rät Rudnik.

Hier sind unbedingt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Weist der Versicherer dem Kunden später Fehler nach, darf er vom Vertrag zurücktreten. Aber: Nichts freiwillig preisgeben, wonach nicht gefragt wird.

Der Versicherer soll bei Berufsunfähigkeit darauf verzichten, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen. Der Versicherte erhält auch dann seine Rente, wenn er gesundheitlich noch in einem gleichwertigen Beruf arbeiten könnte.

So kann man später bei veränderter Lebenssituation, zum Beispiel bei Heirat, Nachwuchs oder Immobilienkauf, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.

Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Arzt sie für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.

Dieser erlaubt es der Versicherung, nachträglich den Beitrag zu erhöhen oder gar den Vertrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde bei Vertragsabschluss unter einer Krankheit litt, von der er noch nichts wusste und somit nicht angeben konnte.

Der Versicherte sollte den Arzt zur Feststellung der Berufsunfähigkeit selbst bestimmen können.

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